Antrag auf Fördermitgliedschaft

1. Fördermitglieder sind unterstützende Mitglieder des Vereins.

• Sie haben keine Stimmrechte in der Mitgliederversammlung.

• Sie übernehmen keine Pflichten im Vereinsbetrieb (z. B. keine Ämter, keine Arbeitsdienste).

2. Beitragspflicht

• Der Mindestbeitrag beträgt min. 50 Euro pro Jahr.

• Der Beitrag dient ausschließlich der finanziellen Unterstützung des Vereins.

• Höhere freiwillige Beiträge sind jederzeit möglich.

3. Rechte

• Fördermitglieder erhalten auf Wunsch Informationen über die Vereinsaktivitäten (z. B. Newsletter, Einladungen zu Veranstaltungen).

• Sie können an Vereinsveranstaltungen teilnehmen, jedoch ohne Mitbestimmungsrechte.

• Sie dürfen den Status „Fördermitglied“ öffentlich führen (z. B. auf ihrer Website oder in Publikationen).

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min 50.- Euro - Wunschbetrag eintragen
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