1. Fördermitglieder sind unterstützende Mitglieder des Vereins.
• Sie haben keine Stimmrechte in der Mitgliederversammlung.
• Sie übernehmen keine Pflichten im Vereinsbetrieb (z. B. keine Ämter, keine Arbeitsdienste).
2. Beitragspflicht
• Der Mindestbeitrag beträgt min. 50 Euro pro Jahr.
• Der Beitrag dient ausschließlich der finanziellen Unterstützung des Vereins.
• Höhere freiwillige Beiträge sind jederzeit möglich.
3. Rechte
• Fördermitglieder erhalten auf Wunsch Informationen über die Vereinsaktivitäten (z. B. Newsletter, Einladungen zu Veranstaltungen).
• Sie können an Vereinsveranstaltungen teilnehmen, jedoch ohne Mitbestimmungsrechte.
• Sie dürfen den Status „Fördermitglied“ öffentlich führen (z. B. auf ihrer Website oder in Publikationen).